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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 
VERTRAGSABSCHLUSS, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Schlusszahlung werden im Vertrag festgehalten und werden in der Regel wie folgt festgelegt:

Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vorgesehenen Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

NEBENKOSTEN

Wasser, Strom, Heizung und Kehricht (1 Gebührensack) sowie Kurtaxen sind im Mietpreis enthalten. Diese Kosten sind für einen Normalverbrauch berechnet, sollten diese unverhältnismässig hoch liegen, hält der Vermieter sich eine Nachbelastung vor. E-Auto Ladungen werden pauschal abgerechnet und sind im Voraus zu buchen.

ÜBERGABE DES MIETOBJEKTES, BEANSTANDUNGEN

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

SORGFÄLTIGER GEBRAUCH

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen und sauber zu halten, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Die Hausordnung ist integrierter Bestandteil dieses Mietvertrages. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Haustiere und Rauchen sind verboten, entstandene Kosten bei Zuwiderhandlung gehen zu Lasten vom Mieter mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von CHF 500.–. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

RÜCKGABE DES MIETOBJEKTES

Das Mietobjekt ist termingerecht, besenrein und in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Die Rückgabe ist gemäss Beschreibung in der Hausordnung zurückzugeben.

ANNULLIERUNG

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.

Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung ist Sache des Mieters. Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Rückerstattung geleistet. Eine vorzeitige Abreise ist dem Vermieter umgehend zu melden.

HÖHERE GEWALT UND DERGLEICHEN

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

HAFTUNG

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.